Stiftungsgesetz (Liechtenstein) (Definition und Bedeutung)

Stiftungsgesetz (Liechtenstein) – Ein Überblick

Das Stiftungsgesetz (Liechtenstein) ist das rechtliche Fundament für die Errichtung und Verwaltung von Stiftungen in Liechtenstein. Dieses Gesetz regelt die verschiedenen Arten von Stiftungen, ihre Rechte, Pflichten und die damit verbundenen steuerlichen Aspekte. Liechtenstein ist als Standort für Stiftungen international bekannt und bietet zahlreiche Vorteile für Stifter und Begünstigte.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die durch ein Stiftungsvermögen und einen bestimmten Zweck gekennzeichnet ist. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen gibt es keine Gesellschafter oder Eigentümer. Das Stiftungsvermögen wird in der Regel dauerhaft gebunden und verwaltet, um den festgelegten Zweck zu erfüllen. In Liechtenstein gibt es sowohl die gemeinnützige als auch die privatnützige Stiftung.

Rechtsgrundlagen des Stiftungsgesetzes

Das Stiftungsgesetz in Liechtenstein bietet einen klaren rechtlichen Rahmen, der die Bedingungen für die Gründung, Verwaltung und Auflösung von Stiftungen festlegt. Zu den wesentlichen Punkten gehören:

  • Die Stiftungsgründung: Erforderliche Schritte und Dokumente
  • Die Verwaltung der Stiftung: Rechte und Pflichten des Stiftungsrats
  • Änderung und Aufhebung der Stiftung: Voraussetzungen und Verfahren
  • Regelungen zur finanziellen Transparenz und Berichtspflichten

Vorteile der Stiftung in Liechtenstein

Das Stiftungsgesetz (Liechtenstein) bietet zahlreiche Vorteile:

  • Steuerliche Vergünstigungen: Stiftungen in Liechtenstein profitieren von einer günstigen Steuerpolitik.
  • Rechtliche Stabilität: Das liechtensteinische Recht bietet hohe Rechtssicherheit.
  • Internationale Akzeptanz: Saintiftungen werden in vielen Jurisdiktionen anerkannt.
  • Flexibilität: Stiftungen können für verschiedene Zwecke gegründet werden, einschließlich gemeinnütziger, kultureller oder persönlicher Zwecke.

Steuerliche Aspekte von Stiftungen in Liechtenstein

Ein großer Anreiz für Stifter, eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen, sind die vorteilhaften steuerlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich unterliegen Stiftungen generell der Liquidations- und Körperschaftsteuer in Liechtenstein. Die Besteuerung hängt jedoch von der Art der Stiftung ab.

Privatnützige Stiftungen genießen absolute Steuerfreiheit, sofern sie nicht gewinnorientierte Aktivitäten betreiben. Gemeinnützige Stiftungen können von Steuererleichterungen profitieren, was insbesondere für die Ansammlung von Vermögen von Bedeutung ist.

Anschauliches Beispiel zum Thema: Stiftungsgesetz (Liechtenstein)

Ein Beispiel für die Vorteile des Stiftungsgesetzes in Liechtenstein ist die Gründung der „Familienstiftung Müller“. Herr Müller, ein wohlhabender Unternehmer, entschied sich, einen Teil seines Vermögens in eine Stiftung zu übertragen, um seine Familie abzusichern und gleichzeitig gemeinnützige Projekte zu fördern.

Durch die Gründung dieser Stiftung stellte er sicher, dass die finanziellen Mittel kontrolliert verwaltet werden und festgelegte Projekte, wie Bildungsinitiativen und kulturelle Förderungen, langfristig unterstützt werden. Mit der steuerlichen Begünstigung aus dem Stiftungsgesetz kann die Stiftung ihre Ziele effizient verfolgen und gleichzeitig von den rechtlichen Vorteilen Liechtensteins profitieren.

Fazit

Das Stiftungsgesetz (Liechtenstein) ist ein entscheidendes Werkzeug für Individuen und Organisationen, die ihre Projekte unter einem stabilen und flexiblen rechtlichen Rahmen umsetzen möchten. Die vielen Vorteile, die eine Stiftung in Liechtenstein bietet, machen diesen Standort zu einer attraktiven Option für Stifter und ihre Begünstigten.

Für weitere Informationen zu verwandten steuerlichen Themen werfen Sie einen Blick auf unsere Artikel zur Körperschaftsteuer und Stiftung im Allgemeinen.

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