Gehalt oder Dividende? So entscheiden Geschäftsführer steuerlich klug
Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften stehen regelmäßig vor der Frage, ob sie ihr Einkommen eher in Form eines festen Gehalts oder als Dividende aus dem Jahresüberschuss beziehen sollten. Beide Entnahmemodelle haben weitreichende Auswirkungen auf die Steuerlast der Gesellschaft und auf die persönliche Nettobelastung des Geschäftsführers. Eine fundierte Entscheidung sollte auf einer ausführlichen Analyse der Unternehmenssituation, der Liquiditätslage und der individuellen Steuerprogression basieren.
Was versteht man unter Gehalt und Dividende?
Ein Gehalt ist eine vertraglich vereinbarte Vergütung für die Tätigkeit eines Geschäftsführers oder angestellten Mitarbeiters. Es handelt sich um regelmäßige Zahlungen, die als Betriebsausgabe gewinnmindernd wirken und die Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer senken. Das Gehalt wird auf Basis des Arbeits- oder Geschäftsführervertrags festgelegt und kann neben dem reinen Barlohn auch Sachbezüge, Boni und Altersvorsorgeleistungen umfassen.
Dividenden hingegen sind Gewinnausschüttungen, die nach Abschluss des Geschäftsjahres und nach Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Sie werden von der Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung beschlossen und aus dem nach Steuern verbleibenden Gewinn ausgeschüttet. Während das Gehalt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint, wird die Dividende nur dann fällig, wenn ausreichend bilanzielle Rücklagen vorhanden sind und eine positive Ergebnisverwendung beschlossen wurde.
Steuerliche Unterschiede zwischen Gehalt und Dividende

Bei der Auszahlung eines Gehalts mindert der Geschäftsführervergütungsposten den zu versteuernden Gewinn der Kapitalgesellschaft, was unmittelbar die Last durch Körperschaftsteuer (aktuell 15 %) und Gewerbesteuer (je nach Hebesatz meist 14–17 %) reduziert. Auf Empfängerseite unterliegt das Gehalt der progressiven Einkommensteuer, zusätzlich fallen Sozialversicherungsbeiträge an, sofern der Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist.
Dividenden werden auf Gesellschafterebene in der Regel mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Anders als beim Gehalt entfallen auf Dividenden keine Sozialabgaben. Allerdings verringert sich durch die Gewinnausschüttung nicht die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage der GmbH, da die Dividende erst nach Steuerabzug erfolgt.
Wann lohnt sich ein höheres Gehalt?
Ein höheres Gehalt ist insbesondere dann sinnvoll, wenn das Unternehmen hohe Gewinne erwirtschaftet und die Senkung der steuerlichen Belastung durch Körperschaft- und Gewerbesteuer im Vordergrund steht. Wird beispielsweise ein Jahresüberschuss von 200.000 Euro durch Gehaltszahlungen in Höhe von 100.000 Euro gemindert, reduziert dies die Steuerlast um rund 32.000 Euro (KSt + GewSt).
Darüber hinaus bietet ein erhöhtes Gehalt die Möglichkeit, begünstigte Altersvorsorgebeiträge oder Sachleistungen in Form von Dienstwagen, Unfallversicherung oder betrieblicher Krankenversicherung steuerlich wirksam über den Arbeitgeber abzuwickeln. Besonders in jungen Unternehmen mit solidem Cashflow können derartige Modelle effizient eingesetzt werden.
Vorteile der Dividendenzahlung
Dividenden bieten den Vorteil, dass sie nur einmal auf Gesellschaftsebene versteuert sind und auf Ebene des Empfängers mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz besteuert werden. Liegt der persönliche Grenzsteuersatz über 25 %, führt die Dividendenzahlung zu einer Entlastung. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % spart der Empfänger somit effektiv Steuern.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Flexibilität: Dividenden können abhängig von der Jahresergebnisentwicklung verteilt werden. In wirtschaftlich schwächeren Jahren lässt sich die Auszahlung reduzieren oder aussetzen, ohne dass laufende Personalaufwände anfallen. So bleibt mehr Liquidität für Reinvestitionen, Forschung & Entwicklung oder zur Stärkung der Eigenkapitalbasis.
Strategische Kombination beider Optionen

In der Praxis erweist sich häufig eine Mischstrategie als optimal: Ein Basisgehalt deckt den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung ab, während überschüssige Erträge als Dividende ausgeschüttet werden. Auf diese Weise profitieren Geschäftsführer von den Betriebsausgaben-Vorteilen und nutzen zugleich den niedrigen Abgeltungssteuersatz.
Zur weiteren Feinjustierung empfiehlt es sich, Rücklagen steuerlich wirksam zu bilden und Rückstellungen für zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu berücksichtigen. Hierzu finden Sie weitere Informationen zum steueroptimierten Bilden von Rücklagen. So bleibt die Flexibilität erhalten, unabhängig von Gewinnschwankungen Dividenden auszuschütten.
Einfluss der Unternehmensstruktur
Die gewählte Rechtsform und Holding-Struktur haben erheblichen Einfluss auf die steuerliche Effizienz von Gehalt und Dividende. Innerhalb einer Konzerngesellschaft oder Holdingstruktur lassen sich Dividenden oft steuerfrei zwischen beteiligten Gesellschaften transferieren. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum und ermöglicht langfristige Investitionsplanung.
Bei Personengesellschaften können andere Regelungen greifen, beispielsweise die Anrechnung von GewSt auf die Einkommensteuer. Auch Factoring und Leasing als Finanzierungsmodelle können die optimale Entnahmestrategie beeinflussen. Daher ist eine ganzheitliche Betrachtung der Unternehmensstruktur unerlässlich.
Fazit
Die Entscheidung zwischen Gehalt und Dividende sollte immer auf einer umfassenden Steuerstrategie basieren, die sowohl die Belange der Gesellschaft als auch die persönliche Nettobelastung berücksichtigt. Eine Mischung aus festem Gehalt und variabler Dividende ermöglicht es, die Vorteile beider Modelle auszuschöpfen und Risiken abzufedern.
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