Außergewöhnliche Belastungen (Definition und Bedeutung)

Außergewöhnliche Belastungen – Was sind sie und wie wirken sie sich steuerlich aus?

Außergewöhnliche Belastungen sind ein zentraler Begriff im deutschen Steuerrecht, der in § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt ist. Diese Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um die steuerliche Belastung zu mindern. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die über das übliche Maß hinausgehen.

Welche Ausgaben können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden?

Außergewöhnliche Belastungen sind typischerweise unerwartete und unvorhersehbare Ausgaben, die sich nicht aus einer normalen Lebensführung ergeben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kranken- und Behandlungskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
  • Beerdigungskosten für nahe Angehörige
  • Kosten für eine behindertengerechte Umbaumaßnahme
  • Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige
  • Kosten für Pflegeleistungen von Angehörigen

Um außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können, müssen diese Aufwendungen ein bestimmtes zumutbares Eigenrisiko übersteigen. Das bedeutet, dass ein Teil der Kosten vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden muss. Die zumutbare Belastung ist abhängig von der Einkommenshöhe und dem Familienstand.

Wie wird die zumutbare Belastung ermittelt?

Die zumutbare Belastung wird auf Basis von drei Faktoren ermittelt:

  • Das Einkommen des Steuerpflichtigen
  • Der Familienstand (ledig, verheiratet, Anzahl der Kinder)
  • Die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen

In der Regel beträgt die zumutbare Belastung zwischen 1% und 7% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei höheren Einkünften ist der Prozentsatz höher. Nur die Ausgaben, die diesen Betrag überschreiten, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Wie werden außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben?

Außergewöhnliche Belastungen werden in der Steuererklärung in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ erfasst. Hierbei ist es wichtig, alle Belege und Nachweise zu den geltend gemachten Aufwendungen beizufügen, um eine reibungslose Bearbeitung durch das Finanzamt zu gewährleisten.

Fazit

Außergewöhnliche Belastungen sind eine sinnvolle Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, insbesondere für Menschen, die unerwartet hohe Kosten tragen müssen. Es lohnt sich, alle möglichen Ausgaben genau zu überprüfen und gegebenenfalls steuerlich geltend zu machen, um finanzielle Erleichterungen zu erzielen. Denken Sie daran, sich bei Fragen an Ihren Steuerberater oder an eine professionelle Steuerberatung zu wenden, um individuelle Möglichkeiten der Steueroptimierung zu besprechen.

Anschauliches Beispiel zum Thema: Außergewöhnliche Belastungen

Stellen Sie sich vor, Frau Müller ist alleinerziehende Mutter und hat ein jährliches Einkommen von 40.000 Euro. Währen des Jahres musste sie aufgrund einer chronischen Krankheit ihres Kindes unerwartete Arztkosten von 5.000 Euro tragen, die nicht von der Krankenkasse übernommen wurden. Die zumutbare Belastung für Frau Müller liegt in ihrem Fall bei 4% des Einkommens, also 1.600 Euro.

Da die tatsächlichen Kosten von 5.000 Euro die zumutbare Belastung übersteigen, kann sie 3.400 Euro (5.000 Euro – 1.600 Euro) als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Dadurch kann Frau Müller eine deutlich niedrigere Steuerlast erreichen und somit etwas finanziellen Spielraum gewinnen.

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