Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Definition und Bedeutung)

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Im deutschen Steuerrecht sind die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ein zentrales Thema, das Unternehmer und Freiberufler betrifft. Diese Art von Einkünften bezieht sich auf die Einnahmen, die aus einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit erzielt werden. Sie sind besonders relevant für Menschen, die in Bereichen wie der Heilberufe, der Beratung, dem Handwerk oder im kreativen Sektor tätig sind.

Was zählt als selbstständige Arbeit?

Selbstständig ist jemand, der seine Tätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung ausführt. Dazu gehören:

  • Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten)
  • Gewerbetreibende (z.B. Einzelunternehmer, Selbständige im Handwerk)
  • Landwirte oder Förster

Rechtsgrundlagen

Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind in den §§ 18 bis 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Für Freiberufler gelten spezielle Vorschriften, die sich von denen der Gewerbetreibenden unterscheiden.

Ermittlung der Einkünfte

Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden durch eine Gewinnermittlung ermittelt. Dies kann auf zwei Arten geschehen:

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Eine vereinfachte Methode, die die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt. Diese Methode ist für viele Selbstständige geeignet, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
  • Doppelte Buchführung: Dies ist für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz über einer bestimmten Grenze (aktuell 600.000 Euro) erforderlich. Hierbei wird eine Bilanz aufgestellt und die Erträge und Aufwendungen mithilfe von Buchungssätzen erfasst.

Steuern auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit unterliegen der Einkommensteuer. Zudem können Gewerbesteuern anfallen, wenn es sich nicht um einen Freiberufler handelt. Die genaue Steuerlast hängt von der Höhe der Einkünfte sowie von möglichen Abzügen ab. Zu den Abzugsmöglichkeiten gehören beispielsweise:

  • Betriebsausgaben (z.B. Büromaterial, Reisekosten)
  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter
  • Beiträge zu Berufsverbänden

Welche Aufwendungen können abgezogen werden?

Wesentliche Aufwendungen, die von den Einnahmen abgezogen werden können, umfassen:

  • Reisekosten
  • Büromiete und Nebenkosten
  • Fortbildungskosten
  • Kosten für Fachliteratur
  • Abschreibungen auf Büro- und Geschäftsausstattung

Besonderheiten und Ausnahmen

Es gibt spezielle Regelungen, die Selbstständige an einen anderen Besteuerungsrahmen binden können. Beispielsweise können Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich behandelt werden.

Wichtige Fristen

Die Abgabefristen für die Steuererklärung sind für Selbstständige von großer Bedeutung:

  • Reguläre Abgabefrist: 31. Mai des Folgejahres
  • Mit Steuerberater: 31. Dezember des Folgejahres

Anschauliches Beispiel zum Thema: Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Stellen Sie sich vor, Anna ist eine selbstständige Grafikdesignerin. Sie hat ihre Dienste im Jahr 2022 angeboten und dabei Einkünfte von 50.000 Euro erzielt. Um ihre Steuerlast zu minimieren, hat sie folgende Kosten abgezogen:

  • Büromiete: 12.000 Euro
  • Softwarelizenzen: 3.000 Euro
  • Reise- und Fortbildungskosten: 2.000 Euro

Nachdem sie diese Ausgaben abgezogen hat, beträgt ihr Gewinn, den sie versteuern muss, 33.000 Euro. Dadurch kann sie ihre Steuerlast auf ein Minimum reduzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Für weitere Informationen zu verwandten Themen wie Abgabenordnung und Steuererklärung empfehlen wir einen Blick in unser umfassendes Steuerlexikon.

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