Entfernungspauschale: Ein umfassender Leitfaden
Die Entfernungspauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Entfernungspauschale ist, wie Sie diese korrekt ansetzen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um davon zu profitieren.
Was ist die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale, auch „Pendlerpauschale“ genannt, stellt eine Erstattung der Kosten dar, die durch den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte entstehen. Sie gilt für jeden Arbeitstag und wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten berechnet. Die Pauschale beträgt derzeit 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer.
Wer hat Anspruch auf die Entfernungspauschale?
Anspruch auf die Entfernungspauschale haben alle Steuerpflichtigen, die regelmäßig von ihrem Wohnort zur Arbeitsstätte pendeln. Dies umfasst:
- Arbeitnehmer
- Selbstständige
- Beamte
- Minijobber
Wie wird die Entfernungspauschale berechnet?
Um die **Entfernungspauschale** korrekt zu berechnen, benötigen Sie folgende Informationen:
- Die Adresse Ihres Wohnorts
- Die Adresse Ihrer Arbeitsstätte
- Die zurückgelegte Entfernung zwischen den beiden Punkten (in Kilometern)
Die Berechnung erfolgt einfach durch Multiplikation der zurückgelegten Kilometer mit den Pauschalen von 0,30 Euro oder 0,35 Euro, je nach Entfernung.
Wichtige Hinweise zur Entfernungspauschale
Es ist wichtig zu wissen, dass die Entfernungspauschale nicht für jeden Tag automatisch geltend gemacht wird. Bestimmte Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Die Arbeitsstätte muss regelmäßig angefahren werden.
- Die Entfernung muss mehr als 1 Kilometer betragen.
- Fahrtkosten für Dienstreisen werden separat behandelt.
Besonderheiten und Ausnahmen
Es gibt auch spezielle Regelungen bei der Anwendung der Entfernungspauschale:
- Wechsel der Arbeitsstätte: Wenn Ihr Arbeitsplatz wechselt, können Sie die Pauschale für beide Arbeitsplätze geltend machen.
- Homeoffice: Bei Homeoffice-Tagen können keine Pendlerpauschalen geltend gemacht werden, da die Arbeitsstätte nicht angefahren wird.
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die Ticketpreise als Werbungskosten abgesetzt werden.
Regelungen während der Corona-Pandemie
Während der Corona-Pandemie wurden einige Regelungen angepasst. Es gab zeitweise eine Verdopplung der Pauschalen, die jedoch nach der Krise wieder auf die regulären Sätze zurückgeführt wurden. Hier sollten sich Steuerpflichtige über aktuelle Entwicklungen informieren.
Wie tragen Unternehmer zur Entfernungspauschale bei?
Unternehmer, die Angestellte beschäftigen, sollten sich darüber bewusst sein, dass ihre Mitarbeiter Anspruch auf die Entfernungspauschale haben. Außerdem kann die Führung von Fahrtenbuch zur Kostenabschreibung für die Unternehmenssteuern hilfreich sein, was in gewissem Maße die Steuerlast des Unternehmens mindern kann.
Steueroptimierung durch die Entfernungspauschale
Die optimale Nutzung der Entfernungspauschale ist ein wichtiger Aspekt für die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern. Unternehmer sollten Ihren Mitarbeitern diese Möglichkeit aufzeigen, um eine Motivation und damit auch eine höhere Arbeitszufriedenheit zu erzielen.
Anschauliches Beispiel zum Thema: Entfernungspauschale
Stellen Sie sich vor, Herr Müller lebt in einer Stadt und pendelt täglich zu seiner Arbeitsstelle, die 25 km entfernt ist. An 220 Arbeitstagen im Jahr fährt er mit seinem Auto. Die Berechnung der Entfernungspauschale erfolgt wie folgt:
- Für die ersten 20 km: 20 km x 220 Tage x 0,30 Euro = 1.320 Euro
- Für die zusätzlichen 5 km: 5 km x 220 Tage x 0,35 Euro = 385 Euro
Insgesamt kann Herr Müller 1.705 Euro als Werbungskosten in seiner Steuererklärung ansetzen. Wenn Sie mehr Informationen über Werbungskosten suchen, sollten Sie auch unseren Artikel über Werbungskosten lesen.
Fazit
Die Entfernungspauschale ist ein wichtiger Hebel für Arbeitnehmer, um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Mit einem klaren Verständnis der Regelungen und einer korrekten Anwendung können sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer von dieser Möglichkeit profitieren. Achten Sie darauf, sich regelmäßig über Änderungen bei den gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, um keine Steuervorteile zu verpassen.