Errichtung unter fremdem Namen (Definition und Bedeutung)

Errichtung unter fremdem Namen

Die Errichtung unter fremdem Namen stellt ein wichtiges Konzept im deutschen Steuerrecht dar, besonders im Kontext der Gesellschaftsgründungen. Es handelt sich hierbei um eine Vorgehensweise, bei der eine juristische Person, beispielsweise eine Gesellschaft oder eine Stiftung, im Namen einer anderen Person gegründet oder verwaltet wird.

Was bedeutet die Errichtung unter fremdem Namen?

Im Allgemeinen wird bei der Errichtung unter fremdem Namen eine rechtliche Entität unter dem Namen eines Dritten gegründet, wobei dieser Dritte meist nicht als wirtschaftlicher Eigentümer auftritt. Dies kann sowohl rechtliche als auch steuerliche Implikationen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf die Haftung und die steuerliche Behandlung der Gesellschaft.

Steuerliche Aspekte der Errichtung unter fremdem Namen

Die steuerliche Handhabung dieser Art der Errichtung ist besonders relevant, da sie in den meisten Fällen eine Form der Steuerumgehung darstellen könnte. Das Finanzamt könnte in solchen Fällen die wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft tatsächlich im Interesse des Dritten handelt und nicht zum Vorteil einer anderen Person oder zur Umgehung von Steuern. Hierbei können unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  • Wie gestalten sich die Verträge zwischen den Parteien?
  • Welche Vermögenswerte werden durch die Gesellschaft verwaltet?

Rechtsfolgen der Errichtung unter fremdem Namen

Die Errichtung unter fremdem Namen kann verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte das Finanzamt nachweisen, dass die Gründung nicht dem rechtlichen Rahmen entspricht, kann dies zu folgender Problematik führen:

  • Die GmbH oder Stiftung könnte als nicht rechtsfähig erklärt werden.
  • Die Gründer könnten persönlich haftbar gemacht werden.
  • Steuerliche Vorteile könnten nicht in Anspruch genommen werden.

Beispiele für Errichtung unter fremdem Namen

Um das Konzept besser zu veranschaulichen, hier eine typische Geschichte, die auf dieser Praxis aufbaut:

Anschauliches Beispiel zum Thema: Errichtung unter fremdem Namen

Stellen Sie sich vor, ein Unternehmer namens Herr Müller möchte eine Stiftung gründen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und sein Vermögen sinnvoll zu investieren. Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, entscheidet sich Herr Müller, die Stiftung unter dem Namen eines Freundes, Herrn Schmidt, zu gründen. Herr Schmidt ist jedoch nicht der wirtschaftliche Eigentümer der Stiftung, sondern fungiert lediglich als “Strohmann”.

Zu Beginn scheint alles reibungslos zu verlaufen, und die Stiftung wird als gemeinnützig anerkannt. Doch nach zwei Jahren erfolgt eine umfassende Prüfung durch das Finanzamt. Die Beamten stellen fest, dass Herr Schmidt nie die Intention hatte, die Stiftung zu führen. In der Folge wird beschlossen, die Stiftung aufzulösen und das Vermögen auf die ursprünglichen Eigentümer zurückzuführen. Herr Müller sieht sich nicht nur mit einer enormen steuerlichen Nachforderung konfrontiert, sondern auch mit rechtlichen Konsequenzen, da die Gründung als Steuerumgehung eingestuft wird.

Fazit

Die Errichtung unter fremdem Namen kann zwar kurzfristige Vorteile bieten, birgt jedoch erhebliche Risiken und rechtliche Herausforderungen. Es wird dringend empfohlen, solche Schritte mit einem kompetenten Steuerberater zu besprechen und rechtliche Verhältnisse klar zu definieren, um langfristig Nachteile zu vermeiden. Falls Sie sich für weitere Themen im Bereich der steuerlichen Gestaltung interessieren, werfen Sie einen Blick auf unsere Artikel zu Abgabenordnung oder Abfindungen.

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