Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG (Definition und Bedeutung)

Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

Der Investitionsabzugsbetrag ist eine steuerliche Regelung, die es Unternehmern und Selbständigen ermöglicht, einen Teil der geplanten Investitionsausgaben vorab steuerlich abzuziehen. Dies wird durch § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Investitionsabzugsbeträge, deren Voraussetzungen und die Vorteile für Unternehmen.

Was sind Investitionsabzugsbeträge?

Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG sind steuerliche Vergünstigungen, die es Unternehmern ermöglichen, bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte neue Wirtschaftsgüter sofort abzuziehen. Dies kann die steuerliche Belastung der betreffenden Periode erheblich senken.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Antrag erfolgt für Wirtschaftsgüter, die innerhalb von drei Jahren nach dem Abzugsjahr angeschafft oder hergestellt werden.
  • Die Investitionen müssen in einem Betriebsvermögen erfolgen, das unbeschränkt steuerpflichtig ist.
  • Der Abzugsbetrag darf in der Höhe von 200.000 Euro (maximal) pro Geschäftsjahr nicht überschreiten.
  • Das Unternehmen muss nachweisen, dass die notwendigen finanziellen Mittel für die Umsetzung der Investition verfügbar sind.

Steuerliche Vorteile durch Investitionsabzugsbeträge

Die Anwendung von Investitionsabzugsbeträgen kann viele Vorteile mit sich bringen:

  • Liquiditätsvorteil: Durch den vorgezogenen Steuerabzug verringert sich die Steuerlast in der laufenden Periode, was die Liquidität des Unternehmens steigert.
  • Investitionsanreiz: Unternehmen werden motiviert, in neue Wirtschaftsgüter zu investieren, wodurch langfristig das Wachstum gefördert wird.
  • Steuervorteil: Durch die Verringerung des zu versteuernden Einkommens kann der Steuersatz gesenkt werden, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führt.

Wie wird der Investitionsabzugsbetrag beantragt?

Der Investitionsabzugsbetrag wird durch die Angabe in der Steuererklärung beantragt. Die Höhe des abzuziehenden Betrages kann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Unternehmer sollten darauf achten, möglichst frühzeitig eine Planung der voraussichtlichen Investitionen vorzunehmen, um den Investitionsabzugsbetrag optimal zu nutzen.

Anschauliches Beispiel zum Thema: Investitionsabzugsbeträge

Ein kleines Maschinenbauunternehmen plant, eine neue Maschine für 100.000 Euro anzuschaffen, um die Produktionskapazitäten zu erhöhen. Das Unternehmen möchte den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG nutzen. Im Jahr 2023 beantragt der Unternehmer einen Investitionsabzugsbetrag von 40.000 Euro. Dieses kann er direkt von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen, was seine Steuerlast in diesem Jahr erheblich reduziert. Im Jahr 2024 kauft das Unternehmen die Maschine zum geplanten Preis. Der Rückfluss von Steuervorteilen aus dem Investitionsabzugsbetrag hat es dem Unternehmen erleichtert, neue Produkte zu entwickeln und zusätzliches Personal einzustellen.

Fazit

Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG bieten Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken und die Finanzierung von Investitionen zu erleichtern. Die richtige Planung und die Einhaltung der Voraussetzungen sind entscheidend, um von dieser Regelung zu profitieren. Unternehmer sollten sich rechtzeitig über die Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Für weitere Informationen zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten könnten die Begriffe Betriebsausgaben und Einkommensteuer von Interesse sein.

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