Kontoführungsgebühren steuerlich (Definition und Bedeutung)

Kontoführungsgebühren steuerlich

Die Kontoführungsgebühren steuerlich zu betrachten, ist für viele Unternehmer und Investoren von wesentlicher Bedeutung. Diese Gebühren sind die Kosten, die Banken oder Finanzinstitute für das Führen und Verwalten eines Kontos erheben. Diese sollen die administrativa und technische Verwaltungsaufwand abdecken, den die Banken haben. Besonders in Zeiten von Niedrigzinsen und erhöhten Bankgebühren gewinnen Kontoführungsgebühren an Bedeutung, da sie `die finanzielle Belastung` eines Unternehmens erhöhen können.

Welche Kontoführungsgebühren gibt es?

  • Monatliche Kontoführungsgebühr
  • Transaktionsgebühren
  • Gebühren für Überweisungen
  • Zusätzliche Gebühren für Sonderleistungen

Wie werden Kontoführungsgebühren steuerlich behandelt?

Im wesentlichen können die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn das Konto, für das die Gebühren anfallen, ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Bei einer gemischt genutzten Konto (privat und geschäftlich) müssen die Gebühren aufgeteilt werden, wobei nur der geschäftlich genutzte Teil abgesetzt werden kann.

Abzug von Kontoführungsgebühren bei Selbständigen

Selbständige Unternehmer und Freiberufler haben die Möglichkeit, die Kontoführungsgebühren steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen. Dies kann sowohl für Girokonten als auch für Geschäftskonten gelten. Wichtig ist, alle Belege sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren, um im Falle einer steuerlichen Prüfung die Ausgaben nachweisen zu können.

Abzug von Kontoführungsgebühren bei Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften wie GMBHs oder AGs können ebenfalls Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben ansetzen. Die steuerliche Anerkennung der Gebühren richtet sich auch hier nach der tatsächlichen Nutzung des Kontos.

Steuerliche Auswirkungen bei hohen Kontoführungsgebühren

Wenn die Kontoführungsgebühren unangemessen hoch sind, kann dies zu einer steuerlichen Prüfung führen. Finanzämter könnten in solchen Fällen nach dem Grund für die hohen Gebühren fragen und gegebenenfalls eine Schätzung der angemessenen Gebühren vornehmen. Daher ist es ratsam, Angebote von verschiedenen Banken zu vergleichen und die Gebühren möglichst niedrig zu halten.

Was können Unternehmen tun, um Kontoführungsgebühren zu minimieren?

  • Vergleichen von Bankgebühren
  • Überprüfung der Nutzung von Konto-Services
  • Verhandeln von Gebühren mit der Bank
  • Nutzen von Online-Banking-Lösungen

Anschauliches Beispiel zum Thema: Kontoführungsgebühren steuerlich

Stellen Sie sich vor, ein IT-Unternehmen führt eine Vielzahl von Projekten mit unterschiedlichen Kunden und benötigt zur Verwaltung der Finanzen ein Geschäftskonto. Die monatlichen Kontoführungsgebühren betragen 30 Euro, zusätzlich fallen pro Überweisung Gebühren von 1 Euro an. Bei monatlich 10 Überweisungen summiert sich dies auf 30 Euro pro Monat nur für Überweisungen. In einem Jahr entstehen so Kosten von 720 Euro (30 Euro x 12 Monate + 1 Euro x 10 Überweisungen x 12 Monate).

Das Unternehmen hat die Möglichkeit, diese 720 Euro vollständig als Betriebsausgaben abzusetzen, sofern das Konto nur geschäftlich genutzt wird. Im Falle einer Steuerprüfung kann das Unternehmen die Belastungen durch Kontoauszüge nachweisen. Dies zeigt, wie wichtig die transparente Dokumentation und das Management von Kontoführungsgebühren sind.

Fazit

Die Kontoführungsgebühren steuerlich zu erörtern, ist für Unternehmen essentiell. Durch eine transparente und dokumentierte Handhabung der Gebühren können diese sinnvoll in der Steuererklärung angesetzt werden. Unternehmer sollten sich der finanziellen Belastungen bewusst sein und Strategien entwickeln, um diese Gebühren zu minimieren. Eine regelmäßige Analyse der Bankangebote kann dabei helfen, Geld zu sparen und die Rentabilität des Unternehmens zu steigern.

Weitere Informationen zu steuerlichen Aspekten finden Sie in unserem Artikel über steuerliche Anerkennung sowie zur Absetzbarkeit von Betriebsausgaben.

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