Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (Definition und Bedeutung)

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bietet Eigentümern von Wohngebäuden eine attraktive Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken, indem sie in die energetische Sanierung ihrer Immobilien investieren. Diese Regelung ist im § 35c EStG verankert und gilt für Maßnahmen, die auf einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude durchgeführt werden.

Was umfasst die Steuerermäßigung nach § 35c EStG?

Die Steuerermäßigung gilt für energetische Maßnahmen, die dazu beitragen, den Energieverbrauch eines Wohngebäudes zu reduzieren und die energetische Effizienz zu verbessern. Dazu zählen insbesondere:

  • Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke
  • Einbau neuer Fenster und Türen mit besseren Wärmedämmeigenschaften
  • Erneuerung der Heizungsanlage, z. B. durch den Einsatz von modernen Gas-Brennwertkesseln oder Heizungswärmepumpen
  • Installation von Solaranlagen zur Energiegewinnung und Warmwasseraufbereitung

Wie hoch ist die Steuerermäßigung?

Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 40.000 Euro je Gebäude. Das bedeutet, dass Steuerzahler, die in energetische Maßnahmen investieren, von einem maximalen Steuerbonus von bis zu 8.000 Euro profitieren können.

Von diesen Ansprüchen profitieren

Diese steuerliche Vergünstigung ist nicht nur für Privatpersonen von Bedeutung, sondern auch für Investoren und Eigentümer von Mietwohnungen, die in energetische Sanierungen investieren. Die Maßnahmen tragen nicht nur zur Senkung der Steuerlast bei, sondern auch zur Werterhaltung des Gebäudes und zur Verbesserung der Wohnqualität.

Bedingungen für die Inanspruchnahme

Um die Steuerermäßigung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und entsprechend dokumentiert werden.
  • Die anfallenden Kosten müssen nachweisbar sein, um die Steuerermäßigung geltend zu machen.
  • Die energetischen Maßnahmen müssen für ein Gebäude in Deutschland durchgeführt werden, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Wie wird die Ermäßigung in der Steuererklärung geltend gemacht?

Steuerpflichtige müssen die Steuerermäßigung in ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Hierzu sind die entsprechenden Nachweise über die durchgeführten Maßnahmen und deren Kosten beizufügen. Es ist ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren.

Anschauliches Beispiel zum Thema: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Stellen Sie sich vor, Herr Müller, ein Eigentümer eines Einfamilienhauses, hat beschlossen, sein Wohngebäude energetisch zu sanieren. Er lässt die Fassade dämmen, die alten Fenster gegen neue Dreifachverglasung austauschen und installiert eine neue, moderne Heizungsanlage. Insgesamt geben Herr Müller 30.000 Euro für diese Maßnahmen aus.

Dank der Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann Herr Müller 20 Prozent dieser Kosten, also 6.000 Euro, von seiner Steuer abziehen. Dies bedeutet nicht nur eine erhebliche Ersparnis, sondern trägt auch zur Verbesserung der Energieeffizienz seines Hauses und zur Reduzierung seiner Energiekosten bei.

Diese Regelung ist auch für andere Steuergutschriften von Bedeutung, die Eigentümer und Investoren motivieren, in nachhaltige energetische Maßnahmen zu investieren.

Weitere Informationen und Beratung

Bei weiteren Fragen zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen und anderen steuerlichen Aspekten stehen Ihnen unsere Experten von Hirsch Consulting jederzeit gerne zur Verfügung.

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